EU-Gesetzgebung zur künstlichen Intelligenz: Aktueller Stand August 2025
Seit unserem ursprünglichen Artikel im Oktober 2024 ist das EU-Gesetz über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz) nun endgültig in die Umsetzungsphase eingetreten. Wichtige Fristen für die Einhaltung der Vorschriften sind inzwischen abgelaufen, ein freiwilliger Verhaltenskodex für Allzweck-KI wurde eingeführt, und Europa hat ein umfangreiches Investitionsprogramm zur Stärkung seiner KI-Kompetenzen vorgestellt.
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Meilensteine bei der Umsetzung des „
“ Das KI-Gesetz trat am 1. August 2024 in Kraft, wobei die Bestimmungen schrittweise eingeführt wurden. Der jüngste und bedeutendste Meilenstein wurde am 2. August 2025 erreicht, als die Governance-Vorschriften und -Verpflichtungen für Anbieter von Allzweck-KI (GPAI) in Kraft traten.
Das bedeutet, dass Anbieter von allgemeinen KI-Systemen (GPAI) nun festgelegte Anforderungen hinsichtlich Transparenz, Risikomanagement, Einhaltung des Urheberrechts und „Security by Design“ erfüllen müssen. Für risikoreiche KI-Systeme, die in regulierte Produkte integriert sind, gilt im August 2027 die endgültige Frist für die Einhaltung der Vorschriften.
Der Verhaltenskodex für allgemeine KI
Die Europäische Kommission hat einen freiwilligen Verhaltenskodex eingeführt, um Anbietern allgemeiner KI dabei zu helfen, die Einhaltung des KI-Gesetzes nachzuweisen. Der Kodex deckt drei Hauptbereiche ab: Transparenz, Urheberrecht sowie Sicherheit und Schutz.
Organisationen, die sich dem Kodex anschließen, verpflichten sich zu einer strukturierten Dokumentation der Trainingsprozesse, gründlichen Risikobewertungen und einer klaren Kommunikation hinsichtlich der Grenzen und Fähigkeiten ihrer Modelle. Obwohl der Kodex freiwillig ist, bietet er Vorteile in Form eines geringeren Verwaltungsaufwands und größerer rechtlicher Klarheit.
InvestAI: Ein Engagement in Höhe von 200 Milliarden Euro für die Zukunft der KI in Europa
Im Februar 2025 startete die EU das Programm „InvestAI“, mit dem 200 Milliarden Euro für die Entwicklung und Infrastruktur im Bereich der künstlichen Intelligenz mobilisiert werden sollen. Darin enthalten sind 20 Milliarden Euro für den Aufbau von vier groß angelegten KI-„Gigafabriken“, die jeweils über erhebliche Rechenkapazitäten für KI verfügen.
Ziel ist es, die technologische Unabhängigkeit Europas zu stärken, die Abhängigkeit von außereuropäischer Infrastruktur zu verringern und Innovationen voranzutreiben. Diese Investition zeigt, dass KI nicht nur als Herausforderung im Hinblick auf die Einhaltung von Vorschriften, sondern auch als strategische Wachstumschance angesehen wird.
Was dies für Unternehmen bedeutet
Nachdem der Meilenstein im August 2025 nun hinter uns liegt, ist diese EU-KI-Gesetzgebung keine ferne Vorschrift mehr. Sie ist mittlerweile für viele Unternehmen Teil der betrieblichen Realität. Unternehmen sollten bereits jetzt sicherstellen, dass:
- Es wurden Governance-Maßnahmen für KI-Systeme eingeführt, die mit den Anforderungen des KI-Gesetzes im Einklang stehen.
- Risikobewertungs- und Transparenzprozesse sind dokumentiert und überprüfbar.
- Es wurde eine Entscheidung darüber getroffen, ob der Verhaltenskodex übernommen werden soll, und es wurden entsprechende Prozesse für den Fall einer Unterzeichnung eingerichtet.
- Strategische Chancen, die sich aus den Investitionsinitiativen der EU ergeben, werden im Rahmen von KI-Roadmaps berücksichtigt.
Der Ansatz der EU verbindet Regulierung mit Investitionen. Damit sollen sowohl die Bürger geschützt als auch Innovationen gefördert werden. Für Unternehmen ist die Einhaltung der Vorschriften mittlerweile eine Grundvoraussetzung, während ein proaktives Engagement im KI-Ökosystem einen Wettbewerbsvorteil schaffen kann.


